AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
KFZ Sachverständiger Kölmel – Pascal Kölmel Kapellenstraße 23 76437 Rastatt
Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens durch den Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber/ Kunden (AG) erfolgt ausschließlich auf Grund dieser ABG.
Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich zu erteilen aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Medien, wie z.B. Mail, postalisch aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der Kunde hat dem Auftragnehmer alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadensausmaß und den Schadensumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadensaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind von dem AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN. Der Sachverständige ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Erstattung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besonders Aufforderung in Kenntnis zu setzen.
Vollmacht
Der AG bevollmächtigt den AN zur Abgabe und Empfang von Willenserklärungen aller Art, z. B. Kündigungen, Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen, usw. Vornahme und Empfangnahme von Zustellungen und Ladungen jeder Art, Einlegung und Rücknahme von Klagen und Rechtsmitteln, insbesondere Einsprüche gegen Steuerbescheide und Verwaltungsakte sowie Verzicht auf solche, Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis, Vertretung vor allen Behörden, insbesondere auch Verwaltungs-, Arbeits- und Finanzbehörden, Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere Personen, Empfangnahme von Urkunden, Wertsachen und Geld, insbesondere des Streitgegenstandes, von Kautionen, Entschädigungen und der vom Gegner, der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten und die Verfügung darüber ohne die Beschränkung des § 181 BGB, alle Nebenverfahren, z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung einschließlich der aus ihr erwachsenden besonderen Verfahren, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung und Hinterlegungsverfahren, Vertretung im Insolvenzverfahren, Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen gem. §§ 302, 374 StPO einschließlich der Vorverfahren sowie für den Fall der Abwesenheit Vertretung nach § 411 II StPO und mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 |, 234 StPO und Stellung von Straf- und nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen, Stellung von Anträgen aller Art bei Behörden, Institutionen, Einrichtungen, Gesellschaften und Vereinigungen oder Verbänden jeglicher Art, jeweils unbeschadet ihrer privat- oder öffentlich-rechtlicher Natur, sowie der Entgegennahme solcher Bescheide, solange sie für den Zweck der Erfüllung der Aufgabe der Erstellung und Abwicklung des Schadengutachtens dienen.
Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten – Und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das Gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
Sachverständigenhonorar
Bei Schadensgutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenshöhe. Als Schadenshöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten einschließlich der MwSt. ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschließlich der MwSt. vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage.
Bei Beratung oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit €175,00 zuzüglich MwSt. berechnet.
Werden zur vollständigen Schadensfeststellung Demontagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet. Der Stundensatz wird derzeit ebenfalls mit €175,00 zuzüglich MwSt. berechnet.
Stornierungen
Auftragsstornierungen in Schriftform, postalisch oder per Mail mitzuteilen.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Gutachtenerstellung
Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart, dass Gutachten in zweifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit signiertem Photosatz und einer Kopie mit Photosatz. Der AN verwahrt eine digitale Kopie in einer geschützten Datenbank.
Das Gutachten entspricht in Form, Aufbau und Formulierung den allgemein anerkannten Richtlinien des BVSK und der gültigen Honorartabelle (nach Mitgliederbefragung).
Gutachtenversand
Der Versand erfolgt auf Risiko des AG.
Haftung
Der Sachverständige verpflichtet sich, das Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen, äußerst sorgfältig zu erstellen. Die geltenden Regelungen der Haftung sind im BGB geregelt.
Anwendbares Recht
Es gilt ausnahmslos das deutsche Recht.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist 76437 Rastatt
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so gelten die anderen Regelungen weiter und werden in ihrer Wirksamkeit davon nicht berührt.
Zusatz bei Kfz- Bewertungen
Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen und Kfz- Anhängern ist der AG verpflichtet, vor der Erstellung des Gutachtens, die Verkehrssicherheit betreffenden Mängel, ihm bekannte versteckte Mängel, sowie vorausgegangene Unfälle, an dem zu prüfenden Fahrzeug oder Kfz- Anhänger mitzuteilen. Die zum Fahrzeug bzw. Kfz- Anhänger gehörenden Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1+2, Betriebserlaubnis, Prüfbuch) sind soweit vorhanden vorzulegen, ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere Aufwendungen auszuweisen. Eventuelle Einwendungen gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer Woche an den Sachverständigen zu senden. Der Versand der Bewertung / Gutachten erfolgt im Regelfall per Nachnahme. Ausnahmen bedürfen einer Absprache mit dem AN.
Wiederrufbelehrung
Der AG kann die Vertragserklärung bei Anwendbarkeit der Vorschriften über Fernabfrageverträge innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform z.B. Brief / Mail widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in Textform mitgeteilt wurde. Zu Wahrung der Widerruffrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Datenschutzbestimmung
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Erstellung des von mir beauftragten Schadengutachtens an Dritte, u. a. an die von mir beauftragte Reparaturwerkstatt und die von mir beauftragte Anwaltskanzlei sowie an die regulierungspflichtige Versicherung zum Zwecke der Schadenregulierung weitergeleitet werden. Ich kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem beauftragten Sachverständigen widerrufen. Außerdem gelten die Datenschutzbestimmungen der Website
Abschluss
Durch die Zustimmung und den Versand der Unterlagen des AG, ist der Vertrag als geschlossen zu werten. Mit der Übermittlung durch den AG stimmt dieser ausdrücklich zu, dass der AN die Dienstleistung unverzüglich erbringen kann. Der Widerruf ist zu richten an den Kontakt unten.