Kfz-Sachverständiger für
Karlsruhe – Rastatt – Baden-Baden – Bühl – Achern
Kfz-Gutachter Baden


Wenns ums Auto geht, kanns schnell teuer werden. Nicht selten landen Fälle vor Gericht. Ich möchte, dass Menschen zu ihrem Recht kommen. Dass sie bei Versicherungsproblemen nicht alleine dastehen. Oder dass sie beim Autokauf einfach nicht übers Ohr gehauen werden.
Meine Lösungen:
- Kfz-Gutachten
- Kostenvoranschlag Zweitmeinung
- Rechnungs- / Kalkualtionsüberprüfung
- Beweissicherung
- Wertgutachten
- Kaufberatung/ Expertise
- Reperaturüberprüfung / Nachbesichtigungen
- Marktwert-Ermittlungen für Verkäufer
- Restwert-Ermittlung nach Totalschaden
Was ist das Auto wert?
Wollen Sie ein Auto kaufen oder verkaufen? Wir schauen uns gemeinsam ein Auto an. Sind günstige Reparaturen möglich? Ist das Schnäppchen wirklich eins? Wie kann man Geld sparen?
Der Kunde im Mittelpunkt
Die Beratung mit dem Kunden ist unersetzbar: Welche Lösungen können wir Ihnen bieten? Auf was legen Sie besonderen Wert?
Trauen Sie der gegnerischen Versicherung nicht oder demjenigen, dem Sie ein Auto abkaufen wollen? Wir beraten Sie, damit Sie wissen, woran Sie sind, in welche Fallen Sie nicht laufen dürfen und geben Ihnen Tipps, damit Sie ans Ziel kommen.
Wir erklären, was wir tun: Welches Problem löst welche Kosten aus und was hat man Ihnen verschwiegen?


Fragen und Antworten zu Kfz-Gutachten
Fragen und Antworten zu Kfz-Gutachten
Was macht man als Kfz-Gutachter?
Gerade Privatpersonen sind oft Spielball gegnerischer Versicherungen, Anwälten oder Meinungen. Hier kommen wir Gutachter ins Spiel. Wir bewerten Schäden von Unfallfahrzeugen, erstellen Schadensberichte, Gutachten und schätzen Reparaturkosten fachmännisch ein. Manchmal ist ein Totalschaden gar keiner und für Kunden kann das finanziell einen großen Unterschied machen.
Aber auch beim Kauf oder Verkauf können wir dem Kunden viel Geld sparen, indem wir nach objektiven Grundlagen Werte ermitteln – vom Liebhaber-Cabrio bis hin zum Oldtimer.
Lassen Sie sich einfach bei uns beraten.
Wann muss ich den Kfz-Gutachter nicht selber zahlen?
Wenn Sie Opfer eines Unfalls sind und der Unfallgegner schuld ist, haben Sie Anspruch auf eine Einschätzung eines Gutachters Ihrer Wahl, für Sie in der Regel kostenlos. In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten.
Wussten Sie, dass die gegnerische Versicherung auch einen Rechtsanwalt ihrer Wahl bezahlen muss? Melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie kostenlos.
Was kostet ein Gutachten für ein Kfz?
Die Kosten für ein Kfz-Gutachten variieren je nach Art und Umfang der Arbeit. Eine einfache Fahrzeugbewertung kann ab 80 bis 300 Euro kosten, während ein Unfallgutachten für beschädigte Fahrzeuge mehrere hundert Euro kosten kann. Der Aufwand richtet sich nach der Schadenshöhe. Bei aufwendigen Schäden oder Spezialgutachten können die Kosten höher sein. Sprechen Sie uns an, wir finden immer eine Lösung.
Wann macht ein Kfz-Gutachten für Privatpersonen am meisten Sinn?
Beispielsweise bei einem Unfall, wenn die Schuldfrage klar ist, helfen wir bei der korrekten Schadensabwicklung mit der Versicherung, ebenso bei Streitigkeiten über den Wert des Fahrzeugs beim Kauf oder Verkauf, für Oldtimerbewertungen, Umbauten oder bei größeren Reparaturen, um den Wert des Fahrzeugs zu bestimmen. Ein Gutachten bietet rechtliche Sicherheit und hilft, faire Entschädigungen zu erhalten. Auch hier gilt: Im Fall der Fälle helfen wir auch mit einem rechtssicheren Kfz-Gutachten.
Kann ein Kfz-Gutachter auch helfen, wenn ich mein Leasing-Auto zurückgebe?
Wenn ein Leasingauto zurückgegeben wird, schauen die Händler ganz genau hin: Welche Dellen sind reingekommen, wo sind Kratzer. Oft hilft es, unsere Hilfe rechtzeitig in Anspruch zu nehmen. Wir können für vergleichsweise wenig Geld raten, wie Sie finanziell besser fahren: Smart-Repair machen vor der Rückgabe oder das Fahrzeug aufbereiten? Und ist es erlaubt, dass die meisten Leasing-Firmen Reparaturen gar nicht zulassen? Was da zu tun ist, erkläre ich Ihnen gerne persönlich.
Wer beauftragt den Kfz-Gutachter?
Den Kfz-Gutachter kann z. B. bei einem Unfall sowohl die geschädigte Person als auch die Versicherung beauftragen. Bei einem unverschuldetem Unfall kann der Geschädigte selbst den Gutachter wählen und ihn beauftragen, die Schäden an seinem Fahrzeug zu begutachten. Alternativ kann die Versicherung des Unfallverursachers einen Gutachter zur Schadensermittlung hinzuziehen. Es ist wichtig, dass der Gutachter unabhängig und neutral ist, um eine objektive Bewertung der Schäden sicherzustellen. Fallen Sie nicht auf Tricks der Gegner rein, melden Sie sich bei Unsicherheiten bei uns!
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Falls Sie lieber eine Mail schicken oder anrufen wollen, finden sie das ganz unten.